Sonstige Regeln Regelungen zum Aufenthalt
1. Gäste, die sich auf dem Gelände aufhalten, sind verpflichtet, die Regeln für eine sichere und höfliche Erholung einzuhalten. Die Eigentümer behalten sich das Recht vor, von Gästen, die sich nicht an die Vorschriften halten, das Verlassen des Geländes zu verlangen.
2. Nur Mieter, die zum Zeitpunkt des Check-ins registriert sind, sind zur Nutzung der Ferienhäuser berechtigt.
3. Der Hoteltag dauert von 16:00 Uhr am Anreisetag bis 10:00 Uhr am Abreisetag.
4. Die nächtliche Ausgangssperre gilt von 22:00 bis 08:00 Uhr.
5. Eltern tragen die volle Verantwortung für die Sicherheit und etwaige Folgen der Handlungen ihrer Kinder. Der Eigentümer haftet gegenüber den übernachtenden Gästen nicht für etwaige gesundheitliche Schäden.
6. Der Eigentümer haftet nicht für Gegenstände/Eigentum, die in den Cottages oder auf dem Grundstück zurückgelassen werden.
7. Bitte schließen Sie Fenster und Türen sorgfältig, wenn Sie das Haus verlassen.
8. Das Rauchen ist in den Ferienhäusern strengstens untersagt.
9. Die Brandschutzvorschriften sind einzuhalten – offenes Feuer darf nicht unbeaufsichtigt gelassen werden (Kamin, Grill, Kerzen), die Sauna darf nicht unbeaufsichtigt gelassen werden und an den Heizkörpern darf nichts aufgehängt werden.
10. Es darf nur Toilettenpapier in die Toilette geworfen werden, da das Werfen anderer Gegenstände schwere Schäden an der Abwasserpumpstation verursachen kann.
11. Sortierter Müll sollte in gekennzeichnete Behälter geworfen werden.
12. Für entstandene Schäden werden dem Schadensverursacher die vollen Reparaturkosten in Rechnung gestellt.
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1. Die Gäste sind verpflichtet, während des gesamten Aufenthalts auf Sicherheit und gute Manieren zu achten. Die Eigentümer behalten sich das Recht vor, von Gästen, die sich nicht an die Vorschriften halten, das Verlassen des Geländes zu verlangen.
2. Nur beim Check-in registrierte Gäste sind zur Nutzung der Häuser berechtigt.
3. Der Check-in erfolgt von 16:00 Uhr am Anreisetag bis 10:00 Uhr am Abreisetag.
4. Bitte achten Sie auf die Nachtstunden von 22:00 bis 8:00 Uhr, in denen Lärm nicht erlaubt ist.
5. Eltern tragen die volle Verantwortung für die Sicherheit und alle Folgen des Handelns ihrer Kinder. Der Eigentümer übernimmt gegenüber den Bewohnern keine Verantwortung für eventuelle Gesundheitsschäden.
6. Der Eigentümer haftet nicht für Gegenstände/Eigentum, die in den Häusern oder auf dem Grundstück zurückgelassen werden.
7. Bitte schließen Sie Fenster und Türen beim Verlassen des Hauses sorgfältig.
8. Alle Hütten und Häuser sind Nichtraucherbereiche.
9. Aufgrund der Holzbauweise der Häuser sind die Brandschutzvorschriften zu beachten. Offenes Feuer darf nicht unbeaufsichtigt bleiben (Kamin, Grill, Kerzen), die Sauna darf nicht unbeaufsichtigt bleiben und an Heizkörpern darf nichts aufgehängt werden.
10. Es darf nur Toilettenpapier in die Toilette geworfen werden, da das Einwerfen anderer Gegenstände zu schweren Schäden an der Abwasserpumpstation führen kann.
Sortierter Müll sollte in gekennzeichnete Behälter draußen geworfen werden.
11. Dem Verursacher eines Schadens gehen die vollen Kosten bzw. der Unterhalt in Rechnung.
Regelungen zum Aufenthalt mit Tieren:
1. Hunde sind auf dem Gelände nur nach vorheriger Absprache und Zustimmung bei der Reservierung gestattet.
2. Während Ihres Aufenthaltes müssen Sie das Gesundheitszeugnis Ihres Hundes mit aktuellen Impfungen und einer Entwurmungsbestätigung vorlegen
3. In öffentlichen Bereichen, im Garten oder auf der Terrasse sollte das Tier an der Leine und mit einem Maulkorb geführt werden.
4. Die Anwesenheit von Tieren darf die übrigen Gäste nicht stören oder deren Sicherheit gefährden.
5. Das Tier darf nicht allein im Haus gelassen werden
6. Hundebesitzer werden gebeten, den Kot zu beseitigen.
7. Der Besitzer des Hundes haftet für etwaige Sach- und Körperschäden der sich auf dem Gelände aufhaltenden Personen (wir behalten uns das Recht vor, das Konto des Gastes entsprechend dem verursachten Schaden zu belasten).
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1. Hunde sind auf dem Gelände nur nach vorheriger Absprache und Zustimmung bei der Reservierung gestattet.
2. Während Ihres Aufenthaltes müssen Sie das Gesundheitszeugnis Ihres Hundes mit aktuellen Impfungen und einer Entwurmungsbestätigung vorlegen
3. Im öffentlichen Raum, im Garten oder auf der Terrasse sollte das Tier an der Leine und mit einem Maulkorb geführt werden.
4. Die Anwesenheit von Tieren darf die übrigen Gäste nicht stören oder deren Sicherheit gefährden.
5. Das Tier darf nicht allein im Haus gelassen werden
6. Hundebesitzer werden gebeten, den Kot zu beseitigen.
7. Der Besitzer des Hundes haftet für etwaige Sach- und Körperschäden der sich auf dem Gelände aufhaltenden Personen (wir behalten uns das Recht vor, das Konto des Gastes entsprechend dem verursachten Schaden zu belasten).