1. Vor dem Einchecken ist der Mieter verpflichtet, das Haus abzuholen: Überprüfen Sie die Möbel, Fenster, Toiletten und andere Einrichtungen. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter oder einer von ihm beauftragten Person die Notwendigkeit von Reparaturen oder erkennbare Mängel am Haus unverzüglich, jedoch vor Beginn der Nutzung, mitzuteilen.
2. Das Fehlen einer Stellungnahme des Mieters zu Schäden innerhalb von 3 Stunden nach Schlüsselübergabe bedeutet, dass der Mieter keine Einwände gegen die gesamte Einrichtung hat.
3. Das Rauchen von Tabak und anderen Genussmitteln ist im Haus und in anderen Gebäuden strengstens untersagt. Bei Verstößen gegen das Verbot wird eine Ozonierungsgebühr in Höhe von 2.500 PLN erhoben.
4. Das Rauchen auf dem Grundstück, außerhalb der Gebäude, ist in den dafür vorgesehenen Bereichen gestattet.
5. Auf dem Grundstück ist es verboten, an nicht dafür vorgesehenen Orten Feuer zu machen, offene Flammen unbeaufsichtigt zu lassen, andere als die bereitgestellten Bügeleisen, Öfen und Heizgeräte sowie andere Geräte zu verwenden, die eine Brandgefahr darstellen können.
6. Benutzer des Grills, der Feuerstelle und des Lagerfeuers sind verpflichtet, das Feuer zu löschen (d. h. das Feuer nicht über Nacht oder nach Verlassen des Bereichs stehen zu lassen) und den Bereich nach der Nutzung sauber zu hinterlassen. Brennholz und Kaminholz sind im Mietpreis in begrenzter Menge vorhanden (Angabe bei Schlüsselübergabe).
7. Der Mieter ist verpflichtet, den Müll in den beschriebenen Behältern zu trennen.
8. Der Vermieter ist verpflichtet, das Haus in einem unbeschädigten Zustand unter Berücksichtigung der normalen Nutzung der Anlage und der das Haus umgebenden Umgebung zu erhalten und zurückzugeben und dabei saubere Räume, gespültes Geschirr, Küchengeräte und Sanitäranlagen zu hinterlassen.
9. Sie dürfen im Haus keine Geräte verwenden, die eine Brandgefahr darstellen können, z. B. Elektroheizungen, Gasbrenner, Heizdecken usw. Es ist verboten, brennbare Materialien, Sprengstoffe und Materialien mit unangenehmem Geruch in das Haus zu bringen.
10. Der Mieter ist verpflichtet, die Immobilie ordnungsgemäß zu sichern, d.h. alle Tore, Eingangstüren und Fenster vor Verlassen der Immobilie sorgfältig zu schließen und die Schlüssel so aufzubewahren, dass Unbefugte keinen Zutritt dazu haben.
11. Der Mieter ist nicht berechtigt, das Haus Dritten zu überlassen oder zur Verfügung zu stellen.
12. Das Haus ist für die Nutzung durch 14 Personen vorgesehen. Der Anwesenheit einer größeren Anzahl von Personen in der Einrichtung muss die Zustimmung des Vermieters vorausgehen. Der Aufenthalt einer größeren Anzahl von Personen ohne vorherige Vereinbarung führt zur Kündigung des Vertrages ohne Rückerstattung der nicht genutzten Aufenthaltsdauer.
13. Zum dauerhaften Aufenthalt auf dem Grundstück sind nur vom Mieter angemeldete Gäste berechtigt; Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen sich jedoch nur unter Aufsicht Erwachsener auf dem Gelände aufhalten. Personen, die nicht Mieter sind und sich auf Einladung des Mieters in den Räumlichkeiten aufhalten, sind verpflichtet, die Räumlichkeiten bis spätestens 22.00 Uhr zu verlassen. Der Mieter ist dafür verantwortlich, einschließlich der Einhaltung der Bestimmungen dieser Ordnung durch diese Personen.
14. Dem Mieter ist das Abstellen von Fahrzeugen bis zu einem Gewicht von 2,5 Tonnen auf dem Gelände gestattet. Das Parken ist kostenlos und unbewacht. Der Vermieter haftet nicht für den Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung dieser Fahrzeuge oder darin zurückgelassener Gegenstände.
15. Der Vermieter ist nicht verantwortlich für vorübergehende Unannehmlichkeiten, die bei unabhängigen Lieferanten auftreten, z. B. vorübergehender Mangel an Versorgungsleistungen, einschließlich Wasser, Strom, Gas oder Telekommunikationsdiensten.
16. Verstößt der Mieter erheblich gegen die Ruhe und/oder das Wohl der Nachbarn und hält er sich nicht an allgemeingültige Normen des gesellschaftlichen Zusammenlebens, behält sich der Vermieter das Recht vor, den Aufenthalt des Mieters im Haus ohne Anspruch auf Zahlung für den nicht in Anspruch genommenen Zeitraum zu beenden des Aufenthalts.
17. Ist der Vermieter, ein Beauftragter oder eine andere Person aufgrund eines Verstoßes gegen die nächtliche Ausgangssperre von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr gezwungen, aus berechtigtem Grund die Polizei zu rufen, ist der Vermieter berechtigt, dies zu tun den Vertrag ohne Rückerstattung des für die nicht in Anspruch genommene Aufenthaltsdauer geschuldeten Betrags unverzüglich zu kündigen.
18. Der Vermieter akzeptiert keine Tiere im Haus (nur 1 kleiner Hund).
19. Der Zugang zum See und Wasseraktivitäten sowie die Nutzung von schwimmender Ausrüstung liegen in der alleinigen Verantwortung des Mieters. Der Vermieter überprüft nicht die Fähigkeiten und Berechtigungen des Mieters zur Nutzung von Wassergeräten. Das Schwimmbad ist unbewacht. Der Mieter ist für seine eigene Sicherheit und die Sicherheit von Minderjährigen verantwortlich.
20. Im Falle eines Schadens oder einer technischen Störung muss der Mieter den Vermieter oder eine autorisierte Person unverzüglich nach deren Entdeckung unter der Telefonnummer 605142829 benachrichtigen
21. Der Vermieter hat das Recht, den Mietvertrag unter Einbehaltung des gesamten Mietbetrages fristlos zu kündigen, wenn es sich um einen groben Verstoß gegen diese Bestimmungen oder um einen vom Mieter verursachten Schaden handelt.
22. Der Mieter verpflichtet sich, die internen Vorschriften bezüglich der Nutzung des Whirlpools, der Sauna und der Anlegestelle sowie anderer Einrichtungen einzuhalten, für die der Vermieter diese Unterlagen zur Verfügung gestellt hat.