Sonstige Regeln 1. Vor dem Check-in ist der Mieter verpflichtet, das Haus abzuholen: Überprüfen Sie die Möbel, Fenster, Sanitäranlagen und sonstigen Einrichtungen. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter oder eine autorisierte Person unverzüglich, jedoch vor Beginn der Nutzung, über die Notwendigkeit von Reparaturen oder sichtbare Mängel am Haus zu informieren.
2. Das Fehlen einer Stellungnahme des Mieters zu Schäden innerhalb von 3 Stunden nach Schlüsselübergabe bedeutet, dass der Mieter keine Einwände gegen die gesamte Einrichtung hat.
3. Das Rauchen von Tabak und anderen Drogen ist im Haus und in anderen Gebäuden strengstens verboten. Bei einem Verstoß gegen das Verbot wird eine Gebühr für die Ozonung in Höhe von 2.500 PLN erhoben.
4. Das Rauchen auf dem Grundstück, außerhalb der Gebäude ist an der dafür vorgesehenen Stelle gestattet.
5. Auf dem Gelände des Objekts ist es verboten, an nicht dafür vorgesehenen Orten zu rauchen, offenes Feuer unbeaufsichtigt zu lassen, andere als die bereitgestellten Bügeleisen, Herde und Heizgeräte sowie andere Geräte zu verwenden, die eine Brandgefahr darstellen können.
6. Benutzer des Grills und des Lagerfeuers sind verpflichtet, das Feuer zu löschen (d. h. das Feuer nicht über Nacht oder nach Verlassen des Geländes brennen zu lassen) und es nach Gebrauch sauber zu hinterlassen.
7. Der Mieter ist verpflichtet, den Müll in den beschriebenen Behältern zu trennen.
8. Der Vermieter ist verpflichtet, das Haus in einem unbeschädigten Zustand unter Berücksichtigung der normalen Nutzung der Anlage und der Umgebung des Hauses zu erhalten und zurückzugeben und dabei saubere Räume, gespültes Geschirr und Küchengeräte sowie sanitäre Anlagen zu hinterlassen.
9. Im Haus dürfen keine Geräte verwendet werden, die eine Brandgefahr darstellen können, z. B. Elektroheizungen, Gasbrenner, Heizdecken usw. Es ist verboten, brennbare Materialien, Sprengstoffe und Materialien mit unangenehmem Geruch in das Haus zu bringen .
10. Der Mieter ist verpflichtet, das Objekt ordnungsgemäß zu sichern, d. h. alle Tore, Eingangstüren und Fenster vor Verlassen des Objekts sorgfältig zu schließen und Schlüssel so aufzubewahren, dass kein Zugriff darauf durch Unbefugte möglich ist.
11. Der Mieter ist nicht berechtigt, das Haus Dritten zu überlassen oder zur Verfügung zu stellen.
12. Das Haus ist für die Nutzung durch 6 Personen vorgesehen. Der Aufenthalt von mehreren Personen bedarf der Zustimmung des Vermieters. Der Aufenthalt mehrerer Personen ohne vorherige Vereinbarung führt zur Kündigung des Vertrages ohne Rückerstattung der nicht genutzten Aufenthaltsdauer.
13. Nur vom Mieter gemeldete Gäste sind zum dauerhaften Aufenthalt auf dem Grundstück berechtigt; Der Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren auf dem Gelände ist jedoch nur unter Aufsicht Erwachsener gestattet. Personen, die nicht Mieter sind und sich auf Einladung des Mieters in den Räumlichkeiten aufhalten, sind verpflichtet, die Räumlichkeiten bis spätestens 22.00 Uhr zu verlassen. Der Mieter ist dafür verantwortlich, einschließlich der Einhaltung der Bestimmungen dieser Ordnung durch diese Personen.
14. Dem Mieter ist das Abstellen von Fahrzeugen bis zu einem Gewicht von 2,5 t auf dem Gelände gestattet. Das Parken ist kostenlos und unbewacht. Der Vermieter haftet nicht für den Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung dieser Fahrzeuge und des darin zurückgelassenen Eigentums.
15. Der Vermieter ist nicht verantwortlich für vorübergehende Unannehmlichkeiten, die bei unabhängigen Lieferanten auftreten, z. B. vorübergehender Mangel an Versorgungsleistungen, einschließlich Wasser, Strom, Gas oder Telekommunikationsdiensten.
16. Für den Fall, dass der Mieter die Ruhe und/oder das Wohl der Nachbarn erheblich verletzt und sich nicht an die allgemein geltenden Standards des gesellschaftlichen Zusammenlebens hält, behält sich der Vermieter das Recht vor, den Aufenthalt des Mieters im Haus ohne Anspruch auf Zahlung zu beenden für die nicht genutzte Aufenthaltsdauer.
17. Wird der Vermieter, ein Bevollmächtigter oder eine andere Person aufgrund eines Verstoßes gegen die von 23:00 Uhr bis 6:00 Uhr geltende Ausgangssperre gezwungen, die Polizei zu rufen, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen ohne Erstattung der nicht genutzten Aufenthaltsdauer.
18. Der Zugang zum See und Wasseraktivitäten sowie die Nutzung von schwimmenden Geräten liegen in der alleinigen Verantwortung des Mieters. Der Vermieter überprüft nicht die Fähigkeiten und Berechtigungen des Mieters zur Nutzung von Wassergeräten. Das Schwimmbad ist unbewacht. Der Mieter ist für seine eigene Sicherheit und die Sicherheit Minderjähriger verantwortlich.
19. Im Falle eines Schadens oder technischen Defekts hat der Mieter den Vermieter oder eine autorisierte Person unverzüglich nach Entdeckung telefonisch unter folgender Telefonnummer zu benachrichtigen:
20 Der Vermieter hat das Recht, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und den gesamten geschuldeten Mietbetrag einzubehalten, wenn ein grober Verstoß gegen diese Bestimmungen vorliegt oder ein Schaden durch den Mieter verursacht wird.
22. Der Mieter verpflichtet sich, die internen Vorschriften und Anweisungen zur Nutzung des Whirlpools, der Sauna und anderer Geräte einzuhalten, für die der Vermieter diese Unterlagen zur Verfügung gestellt hat.