Sonstige Regeln Vorauszahlung in Höhe von 10 % des Betrags für den gesamten Aufenthalt, jedoch nicht weniger als 100 PLN (bei Anmietung nur am Wochenende), zahlbar über das Slowhop-System.
AUFMERKSAMKEIT!
Der Aufenthalt in Wyrówno Postcard als Teil der Anmietung ist gleichbedeutend mit der Übernahme der vollen zivil-, straf- und schadensersatzrechtlichen Haftung für alle möglichen schädlichen Handlungen oder Unterlassungen durch Sie selbst (und Begleitpersonen) während des betreffenden Aufenthalts.
AUFENTHALTSREGELUNGEN IN DER AUFLÖSUNG GLEICH
Diese Ordnung definiert die Regeln für die Nutzung der Häuser sowie den Aufenthalt im gesamten Anwesen, im Folgenden als Refugium bezeichnet. Die Gebäude, aus denen Ostoja besteht, sind "Bobrówka", "Sokółka", "Aussichtspunkt".
1. Die Parteien (der Mieter und der Vermieter) vereinbaren, dass die Voraussetzung für den Aufenthalt im Ostoja und die Nutzung seiner Häuser/Gebäude darin besteht, diese Ordnung zu lesen und ihre Bestimmungen zu akzeptieren. Der bezahlte Aufenthalt im Gebiet von Ostoja ist gleichbedeutend mit der Annahme dieser Bestimmungen und dem Abschluss eines Mietvertrages mit dem Vermieter (Eigentümer der Ostoja).
2. Der Aufenthalt beginnt am ersten Miettag um 15.00 Uhr und endet am letzten Miettag um 11.00 Uhr. Frühere oder spätere An- oder Abreisezeiten sind nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter möglich.
3. Verkürzt der Mieter den Aufenthalt aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, behält der Vermieter die fälligen Mietkosten ein.
4. Bei Übergabe des Hauses an den Mieter stellt der Vermieter ihm alle Geräte und Einrichtungen zur Verfügung, und der Mieter erklärt, dass er mit deren Zustand vertraut ist und keine Einwände dagegen erhebt.
5. Der Mieter ist verpflichtet, das Haus und alle Ostoja gehörenden Geräte und Einrichtungen bestimmungsgemäß zu verwenden und für deren ordnungsgemäßen technischen und hygienischen Zustand Sorge zu tragen.
6. Der Vermieter stellt dem Mieter durch die Übergabe eines Hauses/Gebäudes in der Ostoja nur einen holzbefeuerten Kamin zur Verfügung, und der Mieter erklärt, dass er ihn benutzen kann und die volle Verantwortung für dessen Betrieb und damit verbundene Dinge übernimmt Sicherheit. Der Mieter ist verpflichtet, die Brandschutzvorschriften einzuhalten und haftet für alle Schäden, die im Haus und in der Ostoja während der Mietzeit entstehen, die durch sein Verschulden oder seine Nachlässigkeit bei der Verwendung des Kamins und anderer Geräte entstehen.
Der Vermieter haftet nicht für Körper-, Gesundheits- oder sonstige unfallbedingte Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch der Feuerstelle oder sonstigen Einrichtung durch den Mieter und sich bei ihm aufhaltende Personen im Bereich des Refugiums während der Mietzeit entstehen, die der Mieter durch Annahme dieser Satzung bestätigt.
7. Der Vermieter erklärt, dass er dem Mieter auf dem Grundstück eine Plattform, Zugang zum Ufer des Wyrówno-Sees, eine Axt, Wasserausrüstung, Grills, andere scharfe Werkzeuge, Gartengeräte und andere Gegenstände, die sich in der Ostoja befinden, zur Verfügung stellt bei nicht bestimmungsgemäßer Verwendung eine Gefahr für Leben oder Gesundheit darstellen. Der Vermieter haftet nicht für Körper-, Gesundheits- oder sonstige Sach- und Personenschäden, die durch einen Unfall bei der Nutzung der oben genannten Geräte entstehen Gegenstände oder andere Geräte, insbesondere durch unsachgemäßen Gebrauch, nach Alkoholgenuss oder mit der gebotenen Sorgfalt, und durch Minderjährige unter der Obhut von dafür verantwortlichen Erwachsenen.
8. Jegliche technische Störungen in einem Haus/Gebäude und auf dessen Gelände, die vom Mieter oder von Personen, die sich während der Mietzeit in Ostoja aufhalten, bemerkt werden, ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter unverzüglich telefonisch unter der Nummer: 668672828 zu melden.
10. Der Mieter und die sich während der Mietzeit im Bereich des Refugiums bei ihm aufhaltenden Personen tragen die volle finanzielle Verantwortung für jegliche Art von Sach- und Personenschäden oder Zerstörung von im Refuge befindlichen Einrichtungen oder Geräten, die durch ihr Verschulden verursacht werden .
11. Das Rauchen ist in den Räumen des Hauses und auf der Terrasse strengstens untersagt.
12. Der Mieter ist verpflichtet, die von seinem Haustier hinterlassenen Verunreinigungen im Bereich der Häuser zu beseitigen.
13. In Ostoja gilt die Ausgangssperre von 22:00 bis 7:00 Uhr.
14. Der Mieter ist verpflichtet, die Tür des Hauses abzuschließen, das Feuer im Kamin und Grill vollständig zu löschen, wenn er es verlässt.
15. Der Vermieter haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Geld, Wertpapieren, Kostbarkeiten oder Gegenständen von wissenschaftlichem oder künstlerischem Wert oder sonstigen materiellen Gegenständen der Gäste.
16. Der Vermieter oder eine von ihm beauftragte Person hat das Recht, den Mieter und sich während der Mietzeit bei ihm aufhaltende Personen im Bereich des Refugiums vor Ablauf der Mietzeit im Falle ihres Verstoßes gegen die Grundsätze zu entfernen des gesellschaftlichen Zusammenlebens, diese Vorschriften und allgemein verständliche Sicherheitsregeln.